Lesen Sie hier, wie Sie eine Rechnung oder Mahnung nach der Aktualisierung der E-Mail-Adresse erneut versenden können.
Wenn eine Rechnung oder Mahnung nicht an die richtige E-Mail-Adresse gesendet wurde, müssen Sie zunächst die E-Mail-Adresse des Schuldners in Ihrem Buchhaltungspaket anpassen. Beim nächsten Import wird die Adresse dann in Payt angepasst. Sie sehen dann die neue E-Mail-Adresse in den Schuldnerdetails.
Klicken Sie dann auf der Rechnungsseite auf die drei grauen Punkte oben rechts auf der Rechnung oder Mahnung, die Sie aus der Zeitleiste erneut versenden möchten. Klicken Sie auf "E-Mail erneut senden".
Es erscheint ein Pop-up-Fenster mit der E-Mail-Adresse, an die die Rechnung oder Mahnung gesendet werden soll, damit Sie überprüfen können, ob es sich um die richtige E-Mail-Adresse handelt. Wenn diese korrekt ist, können Sie auf "E-Mail erneut senden" klicken.
Wenn die Rechnung aufgrund einer Fehlermeldung im Zusammenhang mit dem Versand der E-Mail blockiert wird, müssen Sie die Rechnung selbst über die Schaltfläche "Aktionen" oben auf der Seite wieder aufnehmen.
Hinweis: Es ist nicht möglich, gebündelte Mahnungen erneut zu versenden. Sie können nur die Rechnung und die letzte Mahnung erneut versenden.