Wie kann ich eine Rechnung oder Mahnung erneut per Post versenden?

Erfahren Sie, wie Sie eine E-Mail per Post erneut versenden können.

Letzte Aktualisierung: Januar 15, 2024

Ändern der Standardversandeinstellungen eines Schuldners

Wenn sich nach dem Versenden einer E-Mail herausstellt, dass der Schuldner keine E-Mails, sondern Standardbriefe erhalten möchte, können Sie dies noch ändern.

Gehen Sie dazu zunächst auf die betreffende Schuldnerseite. Klicken Sie oben rechts auf "Kundeneinstellungen" und gehen Sie in der linken Spalte auf "Versandeinstellungen". Hier finden Sie die Einstellungen "Rechnungen per E-Mail versenden" und "Mahnungen per E-Mail versenden". Sie können diese Einstellungen ändern und unten auf der Seite speichern.

Gehen Sie dann zurück zur Rechnungsseite. Hier klicken Sie auf "Schritt bearbeiten" und dann auf "Schritt zurücksetzen". Dadurch wird der Rechnungsprozess um einen Schritt zurückgesetzt und die Rechnung oder Mahnung wird erneut gesendet.

Eine Rechnung oder Mahnung einmal per Post verschicken

Sie möchten den Rechnungsprozess nicht ändern, sondern eine bereits versandte Rechnung oder Mahnung einmalig per Post an Ihren Schuldner senden? Sie können dies in der Zeitleiste der Rechnung oder des Vorgangs einrichten.

Gehen Sie dazu in die Zeitleiste der betreffenden Rechnung oder des betreffenden Vorgangs. Klicken Sie auf die drei grauen Punkte auf der rechten Seite und wählen Sie "Brief (erneut) senden". Es erscheint ein Pop-up-Fenster mit den Adressdaten. Überprüfen Sie die Angaben und klicken Sie auf "Brief senden".

Hinweis: Sie können nur die Rechnung und die letzte Mahnung erneut versenden.