Mit gebündelten Mahnungen senden Sie Ihrem Schuldner eine Erinnerung für alle offenen Rechnungen.
Innerhalb von Payt können Sie mehrere Mahnungen für denselben Schuldner in einer gebündelten Mahnung zusammenführen. Wenn Ihre Schuldner zum Beispiel oft mehrere Rechnungen gleichzeitig erhalten, kann dies eine Lösung sein, um den E-Mail-Versand zu reduzieren und ihnen eine Mahnung mit allen offenen Posten zu geben.
Gebündelte Mahnungen von der ersten oder letzten Mahnung
Die Rechnungsabwicklung erfolgt immer pro Rechnung; dafür können Sie keine gebündelte Option verwenden. Nach dem Versand der Rechnung können Sie wählen, ob Sie direkt ab der ersten Mahnung bündeln möchten oder ob dies erst ab der letzten Mahnung erfolgen soll.
Gebündelte Mahnungen nach Zahlungsbedingungen
Beim Einrichten von gebündelten Mahnungen können Sie wählen: Möchten Sie alle Schuldner gemeinsam mahnen oder nur bestimmte Gruppen? Basierend auf den Zahlungsbedingungen pro Rechnung können wir entscheiden, bestimmte Gruppen von den gebündelten Mahnungen auszuschließen. Ob Sie Zahlungsbedingungen verwenden, variiert je nach Buchhaltung.
Intervall zwischen den gebündelten Mahnungen
Wie oft eine Mahnung gesendet wird, hängt von Ihren Rechnungsabwicklungseinstellungen ab. Dies gilt auch für gebündelte Mahnungen. Um zu verhindern, dass gebündelte Mahnungen zu oft versendet werden, können Sie ein Mindestintervall festlegen. Standardmäßig beträgt das Mindestintervall zwischen dem Versand von gebündelten Mahnungen 7 Tage.
Rechnungen, die gebündelt werden
Wenn für eine Rechnung eine gebündelte Mahnung geplant ist, wird überprüft, welche anderen Rechnungen desselben Schuldners ebenfalls einbezogen werden können. Ob eine Rechnung genannt werden darf, hängt von den Eigenschaften der Rechnung ab und davon, ob es sich um eine normale gebündelte Mahnung oder die letzte gebündelte Mahnung handelt. Hier sind einige der Kriterien, die eine Rechnung erfüllen muss. Bitte beachten Sie: Dies ist keine vollständige Liste der Kriterien.
- Die Rechnung muss bereits gesendet worden sein, entweder über Payt oder außerhalb von Payt
- Die Rechnung muss einen offenen Betrag haben; dies kann auch ein negativer Betrag sein (Gutschriften werden also berücksichtigt, wenn sie nicht ausgeglichen sind)
- Die Rechnung muss zahlbar sein; automatische Lastschriftrechnungen, die noch nicht eingezogen wurden, werden nicht berücksichtigt
- Die Rechnung darf nicht Teil einer Zahlungsvereinbarung sein
- Die Rechnung darf nicht Gegenstand eines Inkassofalls bei Payt sein
Optionale Kriterien
Neben den oben genannten Kriterien, die immer gelten, gibt es einige Kriterien, bei denen Sie selbst entscheiden können, ob Sie sie in den gebündelten Mahnungen berücksichtigen möchten:
- Geparkte Rechnungen in gebündelten Mahnungen erwähnen oder nicht
- Rechnungen, die bereit für einen Inkassofall in Payt sind, in gebündelten Mahnungen erwähnen
- Rechnungen, die noch nicht überfällig sind, in gebündelten Mahnungen erwähnen
Haben Sie Fragen zu den gebündelten Mahnungen oder möchten Sie diese in Ihrer Payt-Verwaltung einrichten? Kontaktieren Sie den Kundendienst für weitere Informationen.