Was soll ich tun, wenn ein Kunde über das Online-Rechnungsportal eine E-Mail-Adresse angegeben hat?
In diesem Artikel erfahren Sie, was zu tun ist, wenn ein Kunde über rechnungeinsehen.com eine E-Mail-Adresse angegeben oder geändert hat.
Jede E-Mail, jeder Brief oder jede SMS, die über Payt versendet wird, enthält einen Link zum Online-Rechnungsportal. Über diese Website, factuurinzien.nl, kann der Kunde verschiedene Aktionen durchführen.
Wenn für einen Kunden keine E-Mail-Adresse bekannt ist oder wenn sich die E-Mail-Adresse geändert hat, kann der Kunde über das Online-Dossier eine Adresse angeben.
Wie finde ich die angegebene E-Mail-Adresse in Payt?
- Gehen Sie zur Seite „Kunden“ in Payt.
- Öffnen Sie links den Bereich „Achtung“.
- Wählen Sie den Filter „E-Mail-Adresse angegeben“. Hier sehen Sie eine Liste aller Kunden, die eine E-Mail-Adresse im Online-Rechnungsportal geändert oder hinzugefügt haben.
- Öffnen Sie einen Kunden und klicken Sie oben rechts auf „Kundeneinstellungen“.
- Wählen Sie links den Reiter „Einstellungen für das Senden“.
- Unter „Angegebene E-Mail-Adresse“ finden Sie die vom Kunden eingetragene oder geänderte Adresse.
Diese Adresse können Sie in Ihr Buchhaltungssystem übernehmen. Beim nächsten Datenimport wird die E-Mail-Adresse automatisch in Payt übernommen.
Bitte beachten Sie: Payt aktualisiert nur die Daten von Kunden, die zu diesem Zeitpunkt einen ausstehenden Betrag haben.
In welchen Briefen kann ich um eine E-Mail-Adresse bitten?
Sie können Ihre Kunden in den von Payt gesendeten Briefen aktiv darum bitten, eine E-Mail-Adresse anzugeben.
- Öffnen Sie Ihre Verwaltungseinstellungen über das Zahnrad-Symbol oben rechts in Payt.
- Wählen Sie links den Reiter „Rechnungsstellung“.
- Unter „Sammlung von E-Mail-Adressen“ finden Sie eine Einstellung zum Anfordern von E-Mail-Adressen. Sie können dabei unterscheiden, ob dies im Rechnungsschreiben oder in der Mahnung geschehen soll.