So stellen Sie sicher, dass Ihre Konten für Kunden auf dem neuesten Stand sind.
Von Zeit zu Zeit kommt es vor, dass eine Rechnung aus irgendeinem Grund gutgeschrieben werden muss. Wenn ein Kunde eine Gutschrift und eine offene Rechnung hat, betrachtet Payt diese beiden als getrennte Objekte. Das hat zwei Konsequenzen.
- Erstens bedeutet es, dass Payt die ausstehende Rechnung anmahnt. Dies geschieht auch, wenn der Betrag der Gutschrift höher oder gleich dem Betrag der Rechnung ist. Die Mahnung kann verhindert werden, indem bei der Erstellung der Gutschrift die Rechnung und die Gutschrift (soweit möglich) gegeneinander aufgerechnet werden. Auf diese Weise wird nur der ausstehende Betrag an Ihren Kunden kommuniziert.
- Zweitens wird Payt nicht automatisch einen Inkassoprozess einleiten, solange dem Kunden eine noch nicht abgezeichnete Gutschrift bekannt ist. In solchen Fällen ist es immer noch möglich, den Inkassoprozess manuell zu starten.