Lesen Sie hier, welche Rechnungsdetails Sie nach dem Import bearbeiten können und welche nicht.
In dem Moment, in dem eine Rechnung bei Payt als offener Posten eingeht, werden die Rechnungsdaten übernommen. Bestimmte Daten können danach nicht mehr geändert werden.
Welche Rechnungsdaten kann ich nach dem ersten Import noch ändern?
- Ausstehender Betrag - wenn sich der ausstehende Betrag im Buchhaltungspaket ändert, berücksichtigt Payt dies beim nächsten Import.
- Adressdaten - wenn die Adressdaten des Kunden in der Buchhaltung geändert werden, berücksichtigt Payt dies beim nächsten Import.
- E-Mail-Adressen und Telefonnummern - diese Angaben des Kunden können im Buchhaltungspaket geändert werden, woraufhin Payt sie beim nächsten Import berücksichtigt.
Welche Rechnungsdaten können nach dem ersten Import nicht mehr geändert werden?
- Rechnungsbetrag - der Rechnungsbetrag ändert sich nach dem ersten Import nicht mehr.
- Rechnungsnummer - die Rechnungsnummer ändert sich nach dem ersten Import nicht mehr.
- Rechnungsdatum - das Rechnungsdatum ändert sich nach dem ersten Import nicht mehr.
- Fälligkeitsdatum - Dieses Datum wird beim ersten Import zur Planung des Mahnungsflusses verwendet und kann nicht geändert werden.
- Kunde - Wenn eine Rechnung beim ersten Laden unter einem bestimmten Kunden steht, bleibt sie in Payt immer unter diesem Kunden. Eine Rechnung kann nicht von einem Kunden zu einem anderen verschoben werden.