Wie funktioniert das außergerichtliche Inkassoverfahren von Payt in Deutschland?
In diesem Supportartikel erfahren Sie mehr über die Schritte, die Kommunikation und die Kosten eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens in Deutschland mithilfe der Software von Payt.
Warum Inkasso mit Payt?
Viele offene Forderungen lassen sich durch automatisierte Mahnungen (Briefe, E-Mails, SMS-Nachrichten) unkompliziert einziehen. Mit Payt behalten Sie die volle Kontrolle über das Inkassoverfahren:
- Sie entscheiden, ob Inkassokosten erhoben oder erlassen werden.
- Die eingezogenen Inkassokosten werden direkt auf Ihr Konto überwiesen.
- Der persönliche Kontakt mit Ihrem Kunden bleibt möglich, was die Kundenbeziehung stärken kann.
- Das Verfahren ist vollständig automatisiert und transparent – ohne Einschaltung Dritter.
Bitte beachten Sie: Payt führt das Inkasso nicht in Ihrem Namen durch. Sie bleiben vollständig verantwortlich für die Durchführung des Verfahrens.
Was muss ich über die Durchführung eines außergerichtlichen Inkassoverfahrens in Deutschland wissen?
In Deutschland dürfen außergerichtliche Inkassokosten nur dann in Rechnung gestellt werden, wenn:
- der Kunde sich im Zahlungsverzug befindet (die Zahlungsfrist ist abgelaufen, die Rechnung wurde angemahnt und es ist keine Zahlung eingegangen), und
- die Inkassokosten notwendig und angemessen sind.
Darüber hinaus ist Folgendes zu beachten:
- Es besteht keine Registrierungspflicht für Unternehmen, die Inkassoverfahren selbst durchführen. Da Sie das Inkasso mithilfe der Software von Payt selbst übernehmen, ist keine Eintragung in ein spezielles Register erforderlich.
- Bevor Sie ein außergerichtliches Inkassoverfahren mit Inkassokosten starten, sollten Sie Mahnungen im Rahmen des regulären Payt-Rechnungsprozesses verschickt haben.
Welche Inkassokosten darf ich berechnen?
In Deutschland richten sich die außergerichtlichen Inkassokosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Payt wählen Sie selbst, welchen RVG-Faktor Sie anwenden.
Nachfolgend finden Sie eine Erläuterung der RVG-Faktoren:
- 0,3 – sehr geringe Gebühr: für einfache, routinemäßige Vorgänge mit geringem Aufwand
- 0,5 – geringe Gebühr: für einfache, routinemäßige Vorgänge
- 0,9 – Standard innerhalb von Payt für ein Inkassoverfahren mit einer Softwarelösung und ohne Rechtsanwalt
- 1,3 – 2,5 – höhere Gebühr für komplexere Fälle mit größerem Arbeitsaufwand oder Beratungsbedarf
- 2,5 – maximale Gebühr ohne gesonderte Begründung oder Genehmigung
Da Sie das Inkassoverfahren in Payt über eine automatisierte Software und ohne Rechtsanwalt durchführen, empfehlen wir, keinen höheren RVG-Faktor als 0,9 zu wählen. Der maximal einstellbare RVG-Faktor in Payt beträgt 1,3. Standardmäßig ist der RVG-Faktor auf 0,5 gesetzt.
Wie sieht das Inkassoverfahren mit Payt aus?
Das Inkassoverfahren in Deutschland folgt weitgehend demselben Ablauf wie in den Niederlanden, einschließlich der letzten Mahnung, in der die Inkassokosten angekündigt werden. Die Kommunikation erfolgt vollständig über Payt und wird schrittweise aufgebaut:
- Mahnung: Brief, E-Mail und SMS mit einer Zahlungsfrist.
- Weitere Mahnungen: Wiederholte Kommunikation per E-Mail, SMS und Brief.
- Inverzugsetzung: Schriftliche Inverzugsetzung.
- Vorgerichtliche Phase: Letzte Erinnerung, bevor die Angelegenheit gegebenenfalls an einen Rechtsanwalt oder Gerichtsvollzieher übergeben werden kann.
Wie erfolgt die Kommunikation mit meinem Kunden?
Ihr Kunde kann die Akte unter www.rechnungeinsehen.com
einsehen und darauf reagieren. Für die Bearbeitung der Reaktionen in der Payt-Inbox sind Sie selbst verantwortlich.
Tipp: Achten Sie darauf, dass in Ihrer Verwaltung möglichst aktuelle Kontaktdaten Ihrer Kunden hinterlegt sind, um die Erfolgschancen der Kommunikation zu erhöhen.
Was muss ich tun, wenn ich eine Zahlung auf eine Rechnung im Inkassoverfahren erhalte?
Zahlungen erfassen Sie in Ihrem Buchhaltungssystem, das mit Payt verbunden ist. Die Zahlungen werden anschließend automatisch in Payt übernommen. Inkassokosten, die eingezogen oder erlassen wurden, erfassen Sie manuell auf der jeweiligen Fallseite in Payt.